Rechtsprechung
LG Verden, 19.11.2004 - 6 T 51/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 901 ZPO; § 807 Abs. 1 ZPO
Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Nachbesserung; Erforderlichkeit der Vorlage einer Unpfändbarkeitsbescheinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Nachbesserung; Erforderlichkeit der Vorlage einer Unpfändbarkeitsbescheinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Nachbesserung; Erforderlichkeit der Vorlage einer Unpfändbarkeitsbescheinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Syke, 08.11.2017 - 20 M 888/17
Nachbesserungsantrag des Gläubigers bzgl. des Vermögensverzeichnisses
Antragsberechtigt ist vielmehr jeder Gläubiger, auch derjenige, der ursprünglich nicht Antragsteller war (LG Verden, JurBüro 2005, Seite 163 (164) ; LG Frankfurt oder JurBüro 2004, Seite 216 (217) ; AG Krefeld, JurBüro 2008, Seite 504 ff. ;… Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 802 d Rn. 13;… Stöber/Zöller, 31 Aufl. § 802 d Rn. 18;… Sternal, in: Kindl/Meller-Hanich/Wolf, ZV, 3. Aufl., § 802 d ZPO Rn. 17).